Schulbücher

Das Kollegium der Michaelschule informiert sich stets über aktuelle Fachliteratur, bewertet Neuerscheinungen, wägt das Für und Wider eines Wechsels bzw. Einsatzes eines Lehrwerkes oder anderer Medien ab. Das Augenmerk wird dabei auf Lernmittel gelegt, die individuelle Lernwege eröffnen und selbstständiges Arbeiten durch methodische und mediale Vielfalt fördern.

 

Über die zur Anschaffung vorgeschlagenen Lernmittel wird anschließend in der Schulkonferenz abgestimmt.

 

Die Lernmittelfreiheit ist wie folgt festgelegt:

 

Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz

 

§1 Durchschnittsbetrag, Eigenanteil (2) Der Eigenanteil beträgt ein Drittel des jeweiligen Durchschnittsbetrages. Er ist für jedes Schuljahr möglichst in voller Höhe geltend zu machen; preisbedingte Unterschreitungen sind zulässig.

 

§2 Allgemeinbildende Schulen

Primarstufe bis zu 48 Euro

 

Gekaufte Bücher sind Eigentum der Kinder. Alle anderen, die von der Schule angeschafft wurden, können je nach Beanspruchung und Verschleiß einige Jahre benutzt werden. Bücher, die durch Eigenverschulden beschädigt wurden oder abhandenkommen, müssen ersetzt werden.