Ein(e) Schüler(in) kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden.
Die Beurlaubung sollte rechtzeitig (einige Wochen vorher) schriftlich beantragt werden.
Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien darf ein Schüler/eine Schülerin nur in dringenden Ausnahmefällen beurlaubt werden.