Beurlaubungen

 

Ein(e) Schüler(in) kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden.

 

Die Beurlaubung sollte rechtzeitig (einige Wochen vorher) schriftlich beantragt werden.

 

Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien darf ein Schüler/eine Schülerin nur in dringenden Ausnahmefällen beurlaubt werden.