Hausaufgaben

Lehrplanbezug: „Das Lernen wird durch regelmäßige Hausaufgaben unterstützt, die von den Lehrkräften überprüft werden." (RL S.16)

 

Hausaufgaben müssen in einem für die Kinder erkennbaren Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Hinsichtlich ihres Umfanges und ihres Schwierigkeitsgrades müs­sen sie so gestellt werden, dass sie von den Kindern in angemessener Zeit und ohne fremde Hilfe bearbeitet werden können. Häufig sind dazu individuelle Aufgabenstellun­gen für einzelne Schüler oder Schülergruppen nötig.

 

Hausaufgaben geben den Kindern Gelegenheit, das in der Schule Gelernte zu wieder­holen und zu festigen, aber auch selbständig anzuwenden und zu vertiefen. Hausauf­gaben mit Erkundungs-. und Beobachtungscharakter können der Vorbereitung des Unterrichts dienen und ermuntern die Kinder, außerschulische Erfahrungen in die Schularbeit einzubringen.

 

Alle Hausaufgaben sind vom Lehrer regelmäßig zu prüfen und zu würdigen, damit die Kinder die zur Entwicklung der Leistungsbereitschaft unerlässliche Bestätigung und Anerkennung ihrer Bemühungen erfahren können.

 

Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht oder bereiten ihn vor. Sie sollen von den Kindern ohne fremde Hilfe erstellt werden.

 

Hausaufgaben müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Schüler/innen berücksichtigen. Daher empfiehlt es sich, wenn immer es möglich ist, Hausaufgaben differenziert oder offen zu stellen. Sie müssen eindeutig und klar und nach Möglichkeit schriftlich formuliert werden.

 

Eine Differenzierung der Hausaufgaben ist nach folgenden Gesichtspunkten möglich:

 

  • nach ihrem Umfang bei Berücksichtigung der unterschiedlichen Lerntempos der Schüler
  • nach ihrem Schwierigkeitsgrad unter Berücksichtigung des Leistungsstandes der Schüler
  • nach besonderen Interessen der Schüler

 

Die Differenzierung der Hausaufgaben ist nur nach sorgfältiger Klärung und Absprache mit den Eltern der Klasse sinnvoll. Erst wenn die Eltern über den Sinn und die Notwendigkeit differenzierter Hausaufgaben unterrichtet sind, kann eine derartige Aufgabenstellung vorgenommen werden. Dabei sollte in den Jahrgängen 1 und 2 die Hausaufgabe in der Regel in 30 Minuten, in den Jahrgängen 3 und 4 in 45 Minuten zu erledigen sein. Bei Schwierigkeiten könnten die Eltern zum Beispiel im Kontaktheft vermerken, dass es Probleme gibt oder auch mal angeben, wie lange ihr Kind für die Hausaufgaben gebraucht hat.

 

Freitags werden keine Hausaufgaben erteilt.