Elternmitwirkung

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft. Sie wählen die Mitglieder der Schulkonferenz.

 

§1 Wahltermin

Die jährlichen Wahlen in den Mitwirkungsorganen finden zu Beginn des Schuljahres statt:

 

In den Klassenpflegschaften und Jahrgangsstufenpflegschaften spätestens drei Wochen nach Unterrichtsbeginn In der Schulpflegschaft spätestens fünf Wochen nach Unterrichtsbeginn

 

§2 Einladung zur Wahl (2)

Zu den Wahlen soll mindestens eine Woche vorher eingeladen werden.

 

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsicht richten.

 

Die Schulkonferenz der Grundschule besteht zur Hälfte aus Vertretern der Eltern und der Lehrer.